Lieber Leser,

"Richter und Beamte sollst du dir in all deinen Toren einsetzen" (Deut. 16, 18). Mit diesen Worten beginnt die heutige Sidra und legt dadurch fest, dass es Gerichtshöfe geben muss, wo immer jüdische Gemeinden bestehen – außerhalb des Heiligen Landes genauso wie innerhalb. Die Städte der Zuflucht dagegen sollten nur innerhalb des Heiligen Landes eingerichtet werden. Warum wird dieser Unterschied gemacht? Um es zu verstehen, muss man die Symbolik der Dinge würdigen.

Die Städte der Zuflucht versinnbildlichen Tschuwa (reuige Umkehr) und Vergebung. Wer einen zufälligen Totschlag oder sogar einen vorsätzlichen Mord begangen hatte, erhielt die Möglichkeit, in eine dieser Städte zu fliehen, um so Zuflucht zu finden vor den auf Rache sinnenden Angehörigen des Ermordeten. Während er sich in der Stadt aufhielt, durfte ihm niemand etwas antun; er war in Sicherheit, bis das Gericht über seinen Fall entschieden hatte. Wenn dann das Gerichtsurteil wirklich auf einen nicht vorsätzlichen Totschlag lautete, ordnete es sein weiteres Verbleiben in der Stadt der Zuflucht an, im Zustande von "Galut" (Exil), fern seiner Wohnstätte, damit er auf diese Weise für seine Tat sühnte.

Gerichtshöfe ihrerseits versinnbildlichen gleichzeitig Sühne wie auch Läuterung, denn das eigentliche und schließliche Ziel des Tora-Gerichtes bestand nicht in der Bestrafung sondern in der Erhöhung und Läuterung des Schuldigen.

Schabbat Schalom